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Nutzungsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 10. Juni 2025 · Gültig ab: 10. Juni 2025
1. Definitionen
- „Halcyon" / „wir" / „uns": Halcyon, Steinenvorstadt 47, 4051 Basel, Schweiz.
- „Mieter" / „Sie": Die natürliche oder juristische Person, die eine Mietanfrage stellt oder Geräte entgegennimmt.
- „Mietgut": Die von Halcyon zur Verfügung gestellten Beleuchtungsgeräte, Zubehörteile und Materialien.
- „Mietvertrag": Die schriftliche oder per E-Mail bestätigte Vereinbarung über die Überlassung des Mietguts.
- „Website": Die unter halcyonl.blog abrufbare Internetpräsenz von Halcyon.
2. Geltungsbereich und Annahme
Diese Bedingungen gelten für alle Mietverhältnisse und die Nutzung der Halcyon-Website. Mit der Aufgabe einer Mietanfrage oder der Entgegennahme von Mietgut erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, sofern Halcyon diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Mietverträge können nur mit Personen und Unternehmen abgeschlossen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die rechtliche Handlungsfähigkeit besitzen.
3. Leistungsbeschreibung
Halcyon vermietet Studiobeleuchtungsgeräte und zugehöriges Zubehör für professionelle TV- und Medienproduktionen in der Schweiz und der angrenzenden Region. Das Angebot umfasst:
- Full Lighting Rig Package (CHF 820 / Tag)
- Fixture & Control Add-On (CHF 390 / Tag)
- Compact Interview Light Kit (CHF 120 / Tag)
Leistungsumfang, Preise und Konditionen werden im Einzelfall im Mietvertrag festgehalten. Angaben auf der Website dienen der allgemeinen Information und stellen kein verbindliches Angebot dar.
4. Mietbeginn und Übergabe
Die Übergabe des Mietguts erfolgt am vereinbarten Datum am Lager von Halcyon in Basel oder – nach gesonderter Vereinbarung – am Drehort. Der Mieter prüft das Mietgut bei Übernahme auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel. Spätere Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Stunden nach Übergabe, gemeldet werden.
5. Pflichten des Mieters
- Das Mietgut ist bestimmungsgemäss und schonend zu behandeln.
- Eigenmächtige Veränderungen, Reparaturen oder Umbauten sind nicht gestattet.
- Das Mietgut darf nicht untervermietet oder Dritten ohne Zustimmung von Halcyon überlassen werden.
- Bei Verlust oder Beschädigung ist Halcyon unverzüglich zu informieren.
- Das Mietgut ist vollständig und in ordnungsgemässem Zustand gemäss Packliste zurückzugeben.
6. Rückgabe
Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt. Bei Verzögerungen wird für jeden angefangenen Miettag der vereinbarte Tagespreis berechnet. Die Rückgabe wird anhand der Packliste geprüft.
7. Zahlung
Die Abrechnung erfolgt in Schweizer Franken (CHF). Zahlungsziel: 30 Tage nach Rechnungsdatum. Bei Verzug werden Verzugszinsen gemäss Schweizer Obligationenrecht berechnet. Akzeptierte Zahlungsarten werden im Angebot angegeben.
Stornierungen weniger als 48 Stunden vor vereinbarter Übergabe können mit bis zu 50% des Mietpreises in Rechnung gestellt werden.
8. Haftung und Schadensersatz
8.1 Schäden am Mietgut
Der Mieter haftet für Verlust, Diebstahl und Beschädigungen des Mietguts, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen. Die Haftung richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert des beschädigten Geräts.
8.2 Haftungsbeschränkung Halcyon
Halcyon haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle infolge eines Geräteausfalls, es sei denn, der Schaden beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Halcyon.
9. Gewährleistung
Halcyon stellt sicher, dass das Mietgut im vertragsgemässen Zustand übergeben wird. Bei technischen Mängeln, die nicht durch den Mieter verursacht wurden, ist Halcyon zu benachrichtigen. Halcyon wird in angemessener Frist Ersatz stellen oder den Mietpreis entsprechend reduzieren.
10. Höhere Gewalt
Halcyon ist von der Leistungspflicht befreit, soweit eine Erfüllung aufgrund von Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs (höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen) nicht möglich ist. In solchen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen anteilig erstattet.
11. Vertraulichkeit
Halcyon behandelt Angaben zu Produktionen, Drehorte und Auftraggeber vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter.
12. Kündigung
Beide Parteien können einen Mietvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt. Bereits geleistete Mietzahlungen für nicht genutzte Zeiträume werden nach Massgabe der Umstände zurückerstattet.
13. Streitbeilegung und anwendbares Recht
Diese Bedingungen unterstehen Schweizer Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Basel-Stadt, Schweiz.
Beide Parteien verpflichten sich, Streitigkeiten zunächst auf dem Verhandlungsweg beizulegen, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
14. Allgemeine Bestimmungen
- Vollständigkeit: Diese Bedingungen und der individuelle Mietvertrag bilden die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- Abtretung: Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag können nicht ohne Zustimmung der anderen Partei abgetreten werden.
15. Änderungen dieser Bedingungen
Halcyon behält sich vor, diese Bedingungen zu ändern. Änderungen werden auf der Website veröffentlicht. Für laufende Mietverträge gelten die Bedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
16. Kontakt
Halcyon
Steinenvorstadt 47
4051 Basel, Schweiz
[email protected]
+41 61 273 58 14